Grundsätzlich hat man Anspruch auf 2 BHs pro Jahr, die von der Krankenkasse abzgl. Eigenanteil bezahlt werden, auch bei brusterhaltender Operation. Sofern man nicht brusterhaltend operiert wurde, hat man zusätzlich Anspruch auf einen Badeanzug im Jahr. Das Rezept kann man sich beim behandelnen Frauenarzt austellen lassen. Was genau hier drauf stehen muss, wurde uns netterweise vom Sanitätshaus KURDA zur Verfügung gestellt: